Cannabislegalisierung – Das Kernproblem
Das Kernproblem der paradoxen, und, angeblich, entstigmatisierenden Legalisierung von Cannabis, ist das Setzen eines Mindesalters für Besitz, Erwerb, sowie Konsum. Hierbei würde weiterhin eine Kriminalisierung stattfinden, auch, wenn ein Verstoß nur eine Ordnungswidrigkeit darstellte, entsteht weiterhin eine Bestrafung, kriminalistische Arbeit durch sogenannte Ermahner, die den Handel weiterhin regulieren und unter Strafe stellen wollen. Hierbei ist gänzlich keinerlei Einsicht dem Bürgerbegehren gegenüber zu erkennen. Das Modell des Landes Urugay hingegen, stellt klar, dass eine Kommerzialisierung zu entfallen hat, sodass der Besitz, Erwerb und Konsum lediglich als Hobby betrachtet würde, und der Konsum in der eigenen, beziehungsweise der Aufsichtspflicht der Eltern liegt. Weiterhin würde die Zuchtindustrie durch den Wegfall der Kommerzialisierung nicht erheblich davon profitieren, und der Bedarf durch Eigenversorgung gedeckt werden können, sofern kein finanzieller Anreiz entsteht die ertragsreichste Sorte zu züchten, und eine Artenvielfalt weiterhin für den Fortbestand vieler individueller Gestaltungsmöglichkeiten des Terpenenprofils, sowie der Gestaltung des Gartens möglich sein, da nicht jeder die Kommerzstiele vom Aussehen als schön betrachtet, und somit dies eher eine Verunstaltung des Gartens gleichkäme, egal ob In-, oder Outdoor.